Sterbehilfe: Grenzen ja, reine Weltanschauung nein

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Der Verein Ärzte für das Leben ist gegen eine assistierte Sterbehilfe. Die Gründe, die er für diese Haltung ins Feld führt, können jedoch nicht überzeugen. 

In einer Pressemitteilung vom 13. November 2014 stellt der Verein Ärzte für das Leben klar, “dass er jegliche Form einer gesetzlichen Zulassung des ärztlich assistierten Suizids ablehnt”. Der Verein begründet diese Haltung zum einen mit der Musterberufsordnung der Bundesärztekammer. Derzufolge ist es Ärzten verboten, Hilfe zur Selbsttötung zu leisten. Weiter argumentiert der erste Vorsitzende Professor Paul Cullen, “dass eine Zulassung des ärztlich assistierten Suizids das Verhältnis zwischen Arzt und Patient in Deutschland auf tiefgreifende Weise dauerhaft beschädigen würde.” Und schließlich wird noch Professor Karl Lauterbach mit den Worten zitiert, “dass die Palliativmedizin… mittlerweile jede Form des Schmerzes komplett in den Griff bekommen kann.” Der Wunsch nach Sterbehilfe sei also nicht primär eine Folge von körperlichem Leiden, so der Verein, sondern resultiere aus einer seelischen Vereinsamung, vermuteter oder tatsächlicher sozialer Isolation und steigere sich in vielen Fällen bis zur klinischen Depression.

Der Respekt vor dem großen Thema Sterbehilfe gebietet es, auch diese Ansicht zu respektieren. Teilen muss man sie deswegen aber nicht – zumal wenn die Argumentation auf derart tönernen Füßen steht.

So verschweigt der Verein, dass sieben der 17 Landesärztekammern die Regelung der Bundesärztekammer nicht übernommen haben (Stand August 2014). Die Ärzteschaft ist sich bei diesem Thema also bei weitem nicht einig.

Weiter bleibt Cullen eine Begründung dafür schuldig, warum die Zulassung des assistierten Suizids das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient zerstören sollte. Eher ist das Gegenteil der Fall. Denn wenn die assistierte Sterbehilfe standesrechtlich überall erlaubt wäre, könnten die Patienten ihre Ärzte auf dieses Thema ansprechen, ohne sie in Gewissensnöte zu bringen. Und die Ärzte müssten nicht aus Angst vor Sanktionen Ausflüchte suchen. Der Arzt-Patienten-Kommunikation und damit dem Vertrauensverhältnis käme dies sicher zugute. Darauf deutet im Übrigen auch eine Umfrage der Deutschen Gesellschaft für humanes Sterben hin. Darin gaben 84 Prozent der Teilnehmer an, dass sie das Vertrauen zu ihrem Arzt nicht verlieren würden, wenn dieser einem unheilbar kranken Patienten bei der Selbsttötung hilft. 

Wenig stichhaltig ist auch der Rückgriff auf das Zitat von Herrn Lauterbach. Selbst Palliativmediziner räumen ein, dass es Situationen gibt, in denen sich Schmerzen eben nicht ausreichend lindern lassen. Darüber hinaus sind physische Leiden am Lebensende nicht auf Schmerzen beschränkt. Auch andere Einschränkungen können jeden Tag, jede Stunde zur Qual machen. Der Wunsch nach Sterbehilfe kann daher sehr wohl primär eine Folge von körperlichem Leiden sein. Dass dann auch seelische Vereinsamung und Depression hinzukommen, liegt fast schon in der Natur der Sache. Zu guter Letzt tritt Lauterbach selbst für den assistierten Suizid ein.

Patienten mit objektiv fassbaren Qualen, die einfach nicht mehr können und nicht mehr wollen, bietet der Verein damit lediglich eine “Begleitung” an. “Hier zeigt sich die uns vom Schicksal gesetzte Grenze, die wir nicht ändern dürfen”, so der Wortlaut der Pressemitteilung. Wie aber sieht die dazu passende Praxis aus? Überlässt man die Patienten ihrem Leiden, das eben nicht behandelbar ist, sonst würde der Wunsch nach Sterbehilfe ja gar nicht entstehen? Oder lässt man sie im Morphinschlaf vor sich hindämmern und führt so die Sterbehilfe als terminale Sedierung getarnt durch die Hintertür ein?

Eine allgemeine Zulassung der assistierten Sterbehilfe würde hier Klarheit schaffen und Schwerstkranken eine Option bieten, die sie sich wünschen, bisher aber nicht überall haben. Dass dafür eindeutige und strenge Maßstäbe notwendig sind, liegt auf der Hand. Wie die Aussehen könnten, diskutierten einige Abgeordnete des Bundestages am 13. November 2014 in einer Orientierungsdebatte. Möglicherweise finden der Gesetzgeber und irgendwann auch die Ärztekammern in der Folge einen Weg, die assistierte Sterbehilfe einheitlich zu regeln.

In diesem Zusammenhang sind auch die Erfahrungen interessant, die der US-Bundesstaat Oregon mit der assistierten Sterbehilfe gemacht hat. Dort nehmen rund 30 Prozent der Patienten die Medikamente, die sie für den Suizid erhalten haben, gar nicht ein.  Sie behalten sie quasi als Sterbeversicherung und sterben schließlich ohne weiteres Zutun. Wer weiß, wie viele von ihnen sich von einer Brücke gestürzt oder erschossen hätten, wenn sie diese Versicherung nicht gehabt hätten.


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